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ASB führt eine Fachkraftzulage ein!

Der ASB Baden-Württemberg e.V. sieht Handlungsnotwendigkeit die Leistungen der Fachkräfte in der Pflege, im Rettungsdienst und im Sozial- und Erziehungsdienst stärker anzuerkennen. Deshalb hat der Verband ein Modell entwickelt, dass die Fachkraftvergütung deutlich attraktiver macht. Auf die Einführung der Fachkraftzulage hat sich der ASB Baden-Württemberg e. V. neben anderen Punkten im Rahmen eines Tarifgesprächs am 30.01.2024 geeinigt. Die Einführung steht aktuell noch unter Vorbehalt der zu beteiligenden Gremien. 

Zusätzlich zu den bereits feststehenden Tarifsteigerungen werden die o. g. Fachkräfte des ASB ab September 2024 Zulagen je nach Stufe (Stufe 3 bis Stufe 6) zwischen 2,5 % und 5,5 % auf das jeweilige Tabellenentgelt erhalten. Ab März 2025 werden diese Zulagen dann verdoppelt. Dies macht in der Endstufe bis zu 500 Euro aus. Mit diesem Zulagensystem werden insbesondere langjährige Mitarbeitende belohnt.

Im Zuge der Gespräche mit Ver.di wurde u. a. auch die Anpassung der Entlastungszulage vereinbart. Ab April bis Oktober beträgt die Entlastungszulage dann netto 107,14 Euro (pro Vollzeitstelle) für hauptamtliche Mitarbeitende und Azubis anstatt 150 Euro. Aushilfen erhalten dann pauschal 35,71€. Der ASB Baden-Württemberg hat die Entlastungszulage bereits seit Januar 2023 freiwillig ausbezahlt. Nachdem die Auszahlung der Entlastungszulage in Höhe von 3.000 Euro nun in den Tarifverhandlungen verpflichtend wurde, endet sie beim ASB mit dieser Anpassung im Oktober 2024.

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Veröffentlichung

Fr, 02. Februar 2024

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